Die kunsttherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich von der Arbeit mit Erwachsenen. Um mit den speziellen Herausforderungen professionell umgehen zu können, bedarf es einer fachlichen Grundkompetenz.
Der Workshop bietet eine Einführung in die kunsttherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und veranschaulicht diese anhand der Supervision von Praxisbeispielen aus den Arbeitsumfeldern der Teilnehmer:innen und Erfahrungsberichten der Vortragenden.
Fachlicher Input wird zu folgenden Themen angeboten:
- Zuweisungskontext und –bedingungen
- Therapiesetting
- Materialangebot
- Arbeit mit Bezugspersonen, Vernetzung mit dem Umfeld
- therapeutische Beziehung
- Kontaktaufbau/ Motivation bei Jugendlichen
- Gruppendynamik
- Grenzen und Überschneidung mit Pädagogik/ Kreativtraining
Zielgruppe:
Kunsttherapeut:innen, Mal- und Gestaltungstherapeut:innen,
Kunsttherapeut:innen in Ausbildung, Kreativtrainer:innen
Ab 6 Teilnehmer:innen
Marianne Trefil Ergotherapeutin, Kunsttherapeutin, Elternberaterin, LSB (ÖKIDS), systemisch-kunsttherapeutische Supervisorin.
Langjährige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Einrichtungen mit Schwerpunkt Fremdunterbringung, Kinderrehaklinik und in eigener Praxis
Birgit Elsner Supervisorin, Sozialpädagogin, Kunsttherapeutin, LSB, Mediatorin.
Langjährige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Einrichtungen mit Schwerpunkt Fremdunterbringung und in eigener Praxis
Ort: kunsttherapeutische Praxis in Wien, genaue Adresse folgt
Kosten: € 240,-
Ihre verbindliche Teilnahme bestätigen Sie bitte mit der Überweisung der Veranstaltungskosten (Eingangsdatum spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn) auf die Bankverbindung Unicredit Group, lautend auf:
Wiener Schule für Kunsttherapie, IBAN: AT 87 1200 0004 7900 1000, BIC: BKAUATWW
Storno- und Haftungsbedingungen:
Bei Rücktritt von der Anmeldung bis spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des Betrages, ab dem 2 Tag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme an der Veranstaltung die gesamte Seminargebühr als Stornogebühr einbehalten. Jede/r Teilnehmer/In handelt eigenverantwortlich und entscheidet für sich selbst inwieweit er/sie sich auf die angebotene Prozesse einlässt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit wird nicht gehaftet.